Vorsicht beim Start von Silvesterraketen!

Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben und für die Feuerwehren steht die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor.


Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff"

Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern informieren fogende Brandschutztipps:

  • Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien 1 oder 2 mit dem neu-en CE-Kennzeichen (CE 0589-F1-ZZZZ; CE 0589-F2-ZZZZ wobei ZZZZ = lfd. Nr.) oder mit der alten BAM-Nummer P I oder P II (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ; dürfen noch bis zum 03.07.2017 vertrieben werden) verwenden.
  • Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.
  • Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwach-senen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet wer-den. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
  • Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 bzw. solche ohne entsprechen-de Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abrennen pyrotechnischer Gegen-stände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altershei-men sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
  • Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstof-fen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Nicht in der Hand behalten.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöff-nungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechni-schen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
  • Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nach-zünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
  • Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silves-ternacht schließen.
  • Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Garten-möbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachts-baum etc. erhöht die Brandlast ungemein.

Bei einem Brand sofort Notruf 112 wählen!
Die Feuerwehren wünschen allen Menschen einen geruhsamen Jahreswechsel.

Brandgefahr durch Weihnachtsbäume

Weihnachten - für Viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Flackernde Lichter verbreiten besinnliche Stimmung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. So kann Weihnachten für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen weden. Durch Unachtsamkeit gehen jedes Jahr nicht wenige Weihnachtsbäume in Flammen auf. Sie verursachen Zimmer- und Wohnungsbrände, bei denen nicht nur erhebliche Sachschäden zu beklagen sind, sondern häufig auch Menschen verletzt werden. Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Weihnachtsbäumen informieren folgende Brandschutztipps:

  • Für einen festen Stand des Weihnachtsbaumes sorgen, nur kipp- und standsichere Vor-richtungen (Weihnachtsbaumständer) verwenden. Empfehlenswert ist ein Ständer mit Wasserfüllung.
  • Weihnachtsbäume immer so aufstellen, dass im Falle eines Brandes das Verlassen eines Raumes ungehindert möglich ist. Nicht unmittelbar neben Türen aufstellen! Fluchtmög-lichkeiten freihalten!
  • Den Baum nicht in der Nähe von Heizkörpern aufstellen und auf genügend Abstand (mind. 50 cm) zu leicht brennbaren Materialien (Vorhänge, Gardinen, Decken, Möbeln u.ä.) achten. Die Umgebung des Weihnachtsbaumes von leicht entzündlichen Gegen-ständen freihalten.
  • Insbesondere in Haushalten mit Kindern elektrische Lichterketten verwenden und darauf achten, dass Sicherungen, Anschluss und Leitungen nicht überlastet werden und den VDE-Bestimmungen entsprechen sowie keine augenscheinliche Mängel aufweisen.
  • Werden Wachskerzen bevorzugt, diese so befestigen, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können. Kerzen sicher am Baum befestigen und nur intakte Kerzenhalter mit Kugelgelenk aus feuerfestem Material (Metall) verwenden.
  • Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten anzünden, in umgekehrter Reihenfolge löschen. Heruntergebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen. Eltern sollten auf ihre Kinder achten und Streichhölzer sowie Feuerzeuge sicher aufbewahren, damit Kleinkinder die Kerzen nicht heimlich anzünden können.
  • Auf leicht entflammbaren Christbaumschmuck (z.B. aus Pappe, Watte, Zelluloid, Zellwolle) verzichten.
  • Adventskränze und Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann umso leichter entflammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Tempe-ratur ab. Eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich.
  • Nach dem Schlagen beginnt der Baum auszutrocknen, vor allem wenn er nicht rasch ins Wasser gestellt wird. Sinkt die Feuchtigkeit des Baumes unter 50 Prozent, besteht schon die Gefahr, dass er durch eine Kerze oder einem Streichholz in Brand gesteckt werden kann, bei unter 20 Prozent dienen die enthaltenen ätherische Öle als Brandbeschleuniger und der ganze Baum kann innerhalb von Sekunden in Flammen stehen. Daher dürre Bäume aus der Wohnung entfernen!
  • Vorsicht beim Gebrauch von Wunderkerzen! Beim Abbrand beobachten! Vor allem die glühenden Restkolben nicht mit brennbaren Gegenständen in Verbindung bringen.
  • Auch bei der Zubereitung eines Festessens gibt es Gefahren. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Friteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf. Dies führt zu einer Fettexplosion, die für Umstehende lebensgefährlich ist! Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne, und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplat-te. Ein festsitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt.
  • Für den Notfall Löschmittel griffbereit vorhalten, z.B. einen Eimer oder eine Bodenvase mit Wasser - noch effektiver sind Feuerlöscher mit einem Wasser-Schaum-Gemisch. Im Handel sind auch zertifizierte Feuerlöschsprays erhältlich, die eine sinnvolle Ergänzung im heimischen Brandschutz bieten können.
  • Wenn es einmal doch zu einem Brand kommt, hilft die sofortige Alarmierung der Feuewehr, Schäden zu verringern. Über den europaweit einheitlichen Notruf 112 sind die Feuerwehren rund um die Uhr erreichbar. Bewahren Sie dann Ruhe, informieren Sie alle Bewohner, verlassen Sie sofort den Brandraum und schließen Sie die Tür zum Brandraum.

Und noch ein wichtiger Tipp: Rauchmelder in der Wohnung verringern dieses Risiko enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die „Lebensretter“ gibt es schon für einen recht geringen Preis im Fachhandel. Sie sollten in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen und sind das ideale Geschenk zum Nikolaus oder zu Weihnachten.


Die Feuerwehren wünschen allen Menschen ein friedvolles Weihnachtsfest!

Funk gestört: Feuerwehr in Sorge

Düsseldorf (RP). Seit das digitale Antennenradio DAB+ auf Sendung ging, können Polizei und Feuerwehr sich nicht mehr überall drahtlos verständigen. In den Gebäuden nah am Sendemast , kann das für die Einsatzkräfte brandgefährlich werden.

Die mutmaßliche Störungsquelle: Vom Rheinturm wird seit dem 1. August das digitale Antennenradio DAB+ gesendet, das rund um Unterbilk nicht nur das Kabel-TV-Bild der ARD, sondern auch den Funk durcheinanderbringt. Foto: Werner Gabriel

In Unterbilk ist es besonders schlimm. Unter dem Rheinturm, von dessen Spitze seit dem 1. August das digitale Antennenradio DAB+ gesendet wird, können Polizisten zwar das Präsidium sehen. Aber es nicht per Funk erreichen.

Seit Anfang August ist der Polizeifunk – ohnehin nicht gerade auf hohem technischen Standard – in vielen Teilen der Stadt gestört. Davon betroffen ist der Zwei-Meter-Band-Bereich, also die Handfunkgeräte, die immer dann genutzt werden, wenn Polizisten nicht im Fahrzeug sind. "Nicht nur unsere Fußstreifen sind auf diese Geräte angewiesen, sondern jeder Beamte im Einsatz", sagt Polizeisprecher Wolfgang Wierich und bestätigt: "Die Störung begann zur gleichen Zeit wie die Bildstörung im ARD-Programm."

Info

Digital-Funk

„Spätestens zur Fußball-WM“ sollte die NRW-Polizei Digital-Funk bekommen. Gemeint war 2006, doch auch nach der WM in Südafrika funkt die Polizei noch analog. „Es kann jetzt schneller gehen, als man glaubt“, sagte gestern sibyllinisch ein Sprecher des Innenministeriums. Die Berufsfeuerwehr bereitet sich auf die Umstellung zwar vor, aber „das wird noch eine Weile dauern“, so ein Sprecher.

Dass der gestörte Kabel-TV-Empfang mit dem Sendestart des digitalen Antennenradios zusammenhängt, ist erwiesen. Ob die Polizeifunk-Störung aber auch vom DAB+ verursacht wird, wird derzeit untersucht, sagt Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur. "Es sieht aber schon nach einem ursächlichen Zusammenhang aus." Das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LAZPD) in Duisburg führt zurzeit Messungen durch, um die Störquelle zu identifizieren.

Während der Kabel-Fernsehempfang deshalb gestört ist, weil das digitale Antennenradio auf derselben Frequenz sendet, auf der im analogen NRW-Kabel das ARD-Programm ausgestrahlt wird und dies an Verteilanlagen und Steckdosen, – also überall, wo die Kabelabschirmung nicht ausreichend ist – zu Überschneidungen führt, sind die Frequenzen von DAB+ und Polizeifunk nicht identisch. "Wir wissen nicht, wie die Störung entsteht, arbeiten aber mit Hochdruck gemeinsam mit der Polizei an einer Lösung", sagt Boll. Auch die Dortmunder Polizei hat seit dem Start von DAB+ ein Funkproblem. "Das in Düsseldorf ist aber drängender, weil dort alle sicherheitsrelevanten Bereiche direkt um den Sendeturm konzentriert sind", so Boll.

Die Gebäude rund um den Rheinturm machen auch der Feuerwehr Sorgen. "Die Hochhäuser im Hafen werden zu unkalkulierbaren Objekten für uns", sagt Andreas Schweiger von der Funkwerkstatt der Berufsfeuerwehr. Denn wenn es brennt, halten die Lösch- und Rettungstrupps ebenfalls per Zwei-Meter-Band den Kontakt nach außen. "Sie in einem Notfall zu orten, kann dann schwierig werden", sagt Schweiger. In den Tiefgaragen ist die Gefahr geringer: "Da ist unser Funksignal stärker als alles von außen." Aber in den oberen Etagen könnte eine plötzliche Funkstille die Retter in Gefahr bringen. Für die Bevölkerung sieht Schweiger keine Gefährdung: "Wir kriegen trotzdem jedes Feuer aus. Aber das Risiko steigt für unsere Leute."

Die Funkstörung bestätigt damit eine alte Forderung der Feuerwehr: Sensible Gebäude mit eigenen Funkanlagen auszustatten, wie es die Bauaufsicht bei einigen Bauten schon zur Auflage macht. Diesen Objektfunk kann dann im Notfall die Feuerwehr ungestört nutzen.

Die Polizei setzt zurzeit auf schnelle Frequenzwechsel. "Wenn es knackt, wird umgeschaltet." Eine Übergangslösung, betont Wolfgang Beus im Innenministerium, die zumindest sicherstelle, dass die Einsatzfähigkeit der Polizei nicht eingeschränkt werde. Die kann notfalls auch auf den – nicht gestörten – Funk im Streifenwagen zurückgreifen. "Das soll aber natürlich nicht auf Dauer so bleiben", sagte Beus.

Eine Dauerlösung könnte laut Bundesnetzagentur ganz einfach erfolgen: durch Umstellung der veralteten Funktechnik auf ein digitales System. Andreas Schweiger hat da seine Zweifel: "Niemand garantiert, dass der Digitalfunk nicht auch gestört wird."

Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen.

In den meisten Ländern der Bundesrepublik sind nach dem Zweiten Weltkrieg von
den Regierungen wieder staatliche Feuerwehr-Ehrenzeichen, meist in mehreren
Stufen, gestiftet worden. Mit deren Verleihung sollen langjährige treue Dienste
oder besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen usw. anerkannt werden.
Auch der Deutsche Feuerwehr-Verband hat wieder sein Deutsches Feuerwehr-
Ehrenkreuz geschaffen, das in zwei Stufen vom Präsidenten des DFV verliehen
wird.

Durch das "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" vom 26. Juli 1957 (BGBI.
I, S. 844) ist gleichzeitig das Tragen bestimmter, früherer Auszeichnungen
geregelt worden.
Die Überreichung solcher verliehenen Auszeichnungen verlangt einen würdigen
Rahmen und das Tragen der Auszeichnungen ist an bestimmte Richtlinien
gebunden.

1. Überreichung von Auszeichnungen
1.1 Überraschungsmoment
Vorgesehene Auszeichnungen sollen stets vertraulich behandelt werden, um den
zu ehrenden Kameraden mit der Auszeichnung überraschen zu können. Dennoch
müssen alle notwendigen Vorbereitungen für eine würdige Form der Verleihung
getroffen werden.

1.2 Rahmen
Der angemessene Rahmen für eine solche Verleihung ist z. B. eine
Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, der offizielle Teil eines
Kreisfeuerwehrtages, die offizielle Feier zum Jubiläum einer Freiwilligen
Feuerwehr usw. In besonderen Fällen kann eine solche Ehrung auch im Rahmen
einer Ratssitzung oder Gemeinderatssitzung erfolgen. Keinesfalls soll die
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen innerhalb einer geselligen oder gar
Tanzveranstaltung erfolgen. Unter besonderen Umständen kann die Auszeichnung
natürlich auch in der Wohnung des zu ehrenden Kameraden überreicht werden.

1.3 Beteiligung
Die Beteiligung der Feuerwehrkameraden ergibt sich aus der Art der
Veranstaltung. Es ist Ehrensache, dass die Kameraden der eigenen Feuerwehr
möglichst vollzählig anwesend sind. Auch die Vertreter der Kommunalen Behörden
sollen zu einer solchen Ehrung besonders geladen werden.

1.4 Anzug
Alle Kameraden sollen in einheitlicher Feuerwehrdienstkleidung erscheinen.
Träger von Orden und Ehrenzeichen legen die große Ordensschnalle an.

1.5 Räume
Die Versammlungsräume sollen festlich geschmückt sein. Für die
auszuzeichnenden Kameraden muss ein günstiger Aufstellungsplatz vorgesehen
werden, damit die Verleihung der Orden und Ehrenzeichen unbehindert und
angesichts der versammelten Kameraden durchgeführt werden kann.

1.6 Überreichung
1.61 Ansprache
Die Aushändigung wird mit einer Ansprache des zuständigen höchsten
Feuerwehrführers eingeleitet, die aber nicht zu lang sein soll. Insbesondere soll sie
sich frei halten von leeren Phrasen und übertriebenem Pathos. Vielmehr sollen die
wirklichen Verdienste der zu ehrenden Kameraden objektiv dargestellt werden.

1.62 Anheftung
Den Schluss der Ansprache bildet dann etwa der Satz:
"In dankbarer Anerkennung dieser Verdienste hat Ihnen der Präsident des
Deutschen Feuerwehrverbandes das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber /
Gold verliehen (" ...hat Ihnen der Minister des Innern das Feuerwehr-Ehrenzeichen
für ...jährige treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr verliehen."). Ich habe die
Ehre, Ihnen diese Auszeichnung in dieser feierlichen Stunde anheften zu dürfen."
In diesem Augenblick erheben sich alle anwesenden Kameraden von den Plätzen.

1.63 Anheften der Auszeichnung
Ein Helfer reicht das Ehrenzeichen an, das der Feuerwehrführer dem
auszuzeichnenden Kameraden persönlich anheftet. Die Nadel muss dazu vorher
geöffnet sein. (Das Anheften wird vorher am besten einmal geübt, damit keine
störenden Stockungen eintreten.) Notfalls behilft man sich mit dem bloßen
Einstecken der Nadel und lässt diese später schließen.

1.64 Urkunde
Darauf überreicht der verleihende Feuerwehrführer dem Kameraden die Urkunde
zu der Auszeichnung, die ihm wiederum von dem Helfer zugereicht wird. Er
verbindet damit seine persönlichen Glückwünsche für den ausgezeichneten
Kameraden.

1.65 Glückwünsche
Nun ist den übrigen Teilnehmern Gelegenheit gegeben, ihre Glückwünsche
anzubringen. Doch sollten längere Ansprachen und Glückwunschreden vermieden
werden. Sind sie unvermeidlich, so soll man sie vorher untereinander abstimmen
oder durch einen Redner für alle Teilnehmer zusammenfassen lassen.

1.66 Dank
Ebenso lässt sich der Dank der ausgezeichneten Kameraden zusammenfassen,
indem einer für alle Ausgezeichneten spricht. Es ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich, dass der Feuerwehrkamerad nach einer solchen Auszeichnung in
einer besonderen Ansprache dankt.

1.7 Ausklang
Ein würdiges kameradschaftliches Beisammensein im Kameradenkreis soll die
Feierstunde beschließen, sofern nicht die offizielle Tagung ohnehin ihren Fortgang
nimmt.

Diese Richtlinien gelten sinngemäß bei der Überreichung von Urkunden zur
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, zu Dienstjubiläen u. ä.

2. Tragen von Auszeichnungen
Orden und Ehrenzeichen können entweder im Original (große Ordensschnalle)
oder in verkleinerter Form (an der Bandschnalle) getragen werden.

2.1 Trageweise im Original
2.11 mit Band
Orden und Ehrenzeichen, die am Bande zu tragen sind (Deutsches Feuerwehr-
Ehrenkreuz), werden an der Ordensschnalle an der linken Brustseite getragen. Die
Anstecknadel wird am Feuerwehrrock 1 cm oberhalb der linken Brusttasche
befestigt, so dass das Ehrenkreuz selbst auf der Tasche hängt.

2.12 ohne Band
Orden und Ehrenzeichen ohne Band sind entsprechend den Statuten zu tragen.
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen der Landesregierungen sind auf der Quetschfalte
der linken Rocktasche des Feuerwehrrockes zu tragen. Die als Steckkreuz
ausgebildeten Ehrenzeichen der Sonderstufe werden unterhalb der linken
Brusttasche getragen.

2.2 Trageweise an der Bandschnalle
Auf der Bandschnalle werden alle tragbaren Orden und Ehrenzeichen dargestellt.
Die Darstellung erfolgt durch das Ordensband, auf welchem eine Verkleinerung
der Dekoration angebracht ist. Die niedrigste Klasse eines Ordens wird nur durch
das Band dargestellt. Bei Orden und Ehrenzeichen ohne Band wird die
verkleinerte Nachbildung auf einer neutralen Bandunterlage befestigt.

2.3 Tragweise an den Anzugsarten
2.31 Orden und Ehrenzeichen dürfen nur zum Dienstanzug und zum
Ausgehanzug getragen werden. Zu diesen beiden Anzugsarten sind die Orden
und Ehrenzeichen an der Bandschnalle zu tragen.

2.32 Die große Ordensschnalle darf nur zum Ausgehanzug getragen werden
und zwar zu dienstlichen Veranstaltungen und auf besondere Anordnung.

2.33 Am Tage der Verleihung werden Orden und Ehrenzeichen im Original den
ganzen Tag über getragen.

2.34 Ausländische Friedensorden und Ehrenzeichen sind im Original im
Allgemeinen nur dann zu tragen, wenn ein besonderer Anlass zur Ehrung des
betreffenden Landes oder seiner offiziellen Vertreter vorliegt.

2.35 Für die Trageweise von Orden und Ehrenzeichen am zivilen Anzug gibt es
keine besonderen Vorschriften; diese richtet sich vielmehr nach folgenden Regeln:
Orden werden im Original nur bei größeren Gelegenheiten am Anzug (Frack,
Gehrock oder auch Straßenanzug) getragen.
Bei kleineren Gelegenheiten wird die große Ordensschnalle nicht angelegt,
sondern nur die kleine Ordensschnalle (Feldspange) getragen. Verkleinerungen
sind für alle Klassen von Orden und Ehrenzeichen zugelassen. Für die Trageweise
der Verkleinerungen (Banddekorationen oder Metallverkleinerungen) auf dem
Rockaufschlag am zivilen Anzug gibt es keine Vorschriften.

42-Jährige fährt bei Festumzug Feuerwehrmann an

42-Jährige fährt bei Festumzug Feuerwehrmann an

Höhenkirchen - Aus Ärger über die Straßensperrung beim Festumzug der Krieger- und Soldatenkameradschaft Höhenkirchen am Samstag hat eine 42-Jährige einen Feuerwehrmann mit dem Auto angefahren und verletzt.

Kommandant Dirk Schneider hat genug von den Beleidigungen und Beschimpfungen, die er und seine Kameraden sich immer wieder von uneinsichtigen Bürgen anhören dürften. „Manche glauben wohl, wir sperren Straßen zum Spaß ab, ich bin granatensauer“, sagt der Kommandant. Der Zwischenfall beim Festumzug am Wochenende hat das Fass zum Überlaufen gebracht. „Jetzt wird das Auto schon als Waffe gegen uns verwendet, das geht eindeutig zu weit“, findet Schneider.

Damit der Festumzug sicher durch die Straßen ziehen kann, hatte die Feuerwehr auf Anweisung des Kommandanten am Nachmittag die Bahnhofstraße abgeriegelt. Zum Ärgernis vieler Autofahrer. „Ich werde für das Ende ihrer Karriere sorgen“, oder „Mein Mann ist Richter, mit der Sperre werden Sie nicht durchkommen“ sind zwei noch harmlose Beispiele, an die sich Schneider erinnern kann. Gegen 14.15 Uhr fährt eine 42-jährige Höhenkirchnerin auf einen 26-jährigen Feuerwehrmann zu. Als er sie anhält und zu verstehen gibt, dass sie hier nicht weiterfahren könne, sei die Autofahrerin „richtig ausgeflippt“, berichtet der junge Kamerad, der wegen des laufenden Strafverfahrens nicht namentlich genannt werden möchte. „Sie hat gewettert, dass ihre Einkäufe im Auto schlecht werden, wenn sie hier nicht durchkommt“, erzählt er. Als er sich kurz umgedreht habe, sei die 42-Jährige einfach weitergefahren. Dabei streifte sie mit dem Kotflügel das Bein des 26-Jährigen, der daraufhin zu Boden fällt. Beim Vorbeifahren habe sie ihm noch zugerufen: „Du kannst mir mal einen Schuh aufblasen.“

Der Arzt attestierte dem Höhenkirchner einen wahrscheinlichen Kapselriss im Knie. Bis auf Weiteres ist er nun dienstunfähig. Er hat die 42-Jährige bei der Polizei angezeigt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. „Beleidigungen gehören ja leider schon zum Alltag in unserer Arbeit“, bedauert der 26-Jährige, der schon seit elf Jahren bei der Feuerwehr aktiv ist. „Aber das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.“ Zur Feuerwehr sei er gegangen, um anderen Menschen zu helfen, nicht um sich beschimpfen oder umfahren zu lassen. „Es ist schlimm. dass man als Ehrenamtlicher, der diesen Job in seiner Freizeit macht, manchmal mit so wenig Respekt behandelt wird“, beklagt Kommandant Schneider.