Vorsicht beim Start von Silvesterraketen!
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- Kategorie: Aktuelles von den Feuerwehren
- Veröffentlicht am Samstag, 24. Dezember 2011 13:06
- Geschrieben von Wolfgang Blecker
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Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben und für die Feuerwehren steht die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor.
Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff"
Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern informieren fogende Brandschutztipps:
- Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien 1 oder 2 mit dem neu-en CE-Kennzeichen (CE 0589-F1-ZZZZ; CE 0589-F2-ZZZZ wobei ZZZZ = lfd. Nr.) oder mit der alten BAM-Nummer P I oder P II (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ; dürfen noch bis zum 03.07.2017 vertrieben werden) verwenden.
- Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.
- Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwach-senen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet wer-den. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
- Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 bzw. solche ohne entsprechen-de Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.
- Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
- Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abrennen pyrotechnischer Gegen-stände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altershei-men sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
- Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
- Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstof-fen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
- Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Nicht in der Hand behalten.
- Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöff-nungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechni-schen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
- Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nach-zünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
- Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silves-ternacht schließen.
- Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Garten-möbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachts-baum etc. erhöht die Brandlast ungemein.
Bei einem Brand sofort Notruf 112 wählen!
Die Feuerwehren wünschen allen Menschen einen geruhsamen Jahreswechsel.

