Das Thema Nachwuchsförderung wird für die Freiwilligen Feuerwehren nicht nur vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer wichtiger. Gerade in unserem ländlichen Raum weisen die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren immer wieder auf die Gefahren hin, die durch große Lücken im Nachwuchs entstehen können.
Deshalb halten wir es für sehr wichtig, dass unsere Freiwilligen Feuerwehren über Informationen und Möglichkeiten verfügen, um somit frühzeitig die bei Kinder bereits vor dem Jugendfeuerwehr-Eintrittsalter schon ohnehin verstärkt vorhandene Begeisterungsfähigkeit für technische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge (zur Bindung an die Feuerwehr) zu
nutzen.
Im Rahmen der bereits seit langer Zeit von den Feuerwehren insbesondere im ländlichen Raum nahezu flächendeckende erfolgreich betriebenen Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen taucht immer wieder die Frage aus den Reihen der Kinder auf „Kann ich zur Feuerwehr kommen?“ – Bislang gab es nur eine Antwort: „Wenn Du 10
Jahre alt bist, darfst Du gerne zur Jugendfeuerwehr kommen.“
Diese Antwort kann wohl auf Dauer nicht die alleinige bleiben. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren spielerisch an das Feuerwehrspektrum und an ein späteres Engagement in der Jugendfeuerwehr herangeführt werden können. Gleichzeitig sind bereits bestehende Initiativen abzusichern.
Das inzwischen immer größere werdende Interesse, Kinder im Alter bis zu 10 Jahren bereits mit Feuerwehrthemen vertraut zu machen und somit diese in frühem Stadium an die Freiwillige Feuerwehr zu binden, veranlasst den Feuerwehrverband Wetzlar diese Handreichung seinen interessierten Mitgliedsfeuerwehren anzubieten. Wir danken an dieser Stelle dem Feuerwehrverband Limburg-Weilburg für die zur Verfügungstellung dieser Informationen.
Ihre Kinderfeuerwehr ist nicht dabei?
Bitte schreiben Sie uns hier.
Sowohl von den Verantwortlichen der Brandschutzerziehung als auch der Jugendfeuerwehr wird eine klare Abgrenzung zu den Aktivitäten als unbedingt erforderlich gesehen. Auch aufgrund der andersartigen Zieldefinition und Vermeidung von Mehrfachbelastungen von einzelnen Personen ist eine deutliche Abgrenzung in personeller, terminlicher und inhaltlicher Hinsicht notwendig.
Die Kinderfeuerwehr muss sich als eigene Abteilung in der Feuerwehr profilieren. Bei dieser Profilierung und Orientierung sollten allerdings sowohl die Verantwortlichen der Jugendfeuerwehr als auch die der Brandschutzerziehung mitwirken.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Aufsichtspflicht gegenüber den Minderjährigen. Die anvertrauten Kinder werden von ihren Eltern zu den angesetzten Terminen den Betreuern/Betreuerinnen übergeben. Mit dieser Übergabe wird die Aufsichtspflicht bis zur Abholung der Kinder am Ende des Treffens übertragen. Damit ist eine mit personell ausreichend ausgestattetem Personal gewissenhafte Fürsorge und Aufsicht unverlässlich. Bei Verletzungen der Aufsichtspflicht kann neben den Aufsichtspersonen auch der Träger der Kinderfeuerwehr (Feuerwehrverein, Kommune) zur Verantwortung gezogen werden.
Grundsätzlich sind alle Feuerwehrangehörigen gemäß HBKG (Mitglieder der Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Ehren-/Altersabteilung) ab dem Alter von 10 Jahren über die Unfallkasse Hessen gegen Unfallfolgen im Dienst versichert. Alle anderen Mitglieder der Feuerwehren (Feuerwehr-Vereinsmitglieder) können über andere Versicherungen (z.B. SV Sparkassen
Versicherung – Floriansvertrag) gegen Prämie gegen Unfallfolgen, Haftpflicht und andere Risiken versichert werden.
Dies bedeutet, dass von Feuerwehrvereinen getragene Kinderfeuerwehren ein Versicherungsschutz nur beim Abschluss einer eigenen Versicherung des Vereins und der Vereinsmitgliedschaft der Kinder und der Betreuer/Betreuerinnen besteht. Bei einer von der Kommune getragenen Kinderfeuerwehr kann diese Kommune eine zusätzliche Unfallversicherung die Betreuer/Betreuerinnen abschließen.
Da Kindergarten- und Kindertagesstättenkinder über ihren Träger bereits bei einer gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, kann dieser Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden, indem man die Treffen der Feuerwehr-Kindergruppen als Nachmittags-Angebote/-Veranstaltungen dieser Einrichtungen stattfinden lässt. Veranstaltungen in Grundschulen könnten ebenfalls über ähnliche Angliederungen abgesichert werden. Hierbei
entsteht ein noch zu lösendes Problem, wenn Kinder hinzugehören sollen, die nicht in diesem Kindergarten untergebracht sind.
Der Transport der Mitglieder der Kinderfeuerwehr mit Feuerwehrfahrzeugen ist aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen als auch der nicht vorhandenen Kindersitze zu unterlassen. Es sei denn, dass die erforderlichen Sitze von dem Feuerwehrverein oder dem Träger der Feuerwehr in erforderlicher Zahl bereitgestellt werden und die erforderlichen Rückhaltesysteme vorhanden sind sowie ein Transport von der Kommune ausdrücklich erlaubt ist.
Um Überschneidungen mit bereits gesetzlichen Aufgaben sowie organisatorischen und personellen Verantwortlichkeiten der Jugendfeuerwehr und der Brandschutzerziehung zu vermeiden, sollten eigene Ziele für die Kinderfeuerwehr festgelegt werden. Die nachfolgenden Beispiele können als Hauptziele bei der Kinderfeuerwehr verfolgt werden:
Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass mit pädagogischen Mitteln im Miteinander und Spiel der Kinder Gefahren dargestellt und erkannt werden. Daraus können im Spiel oder durch Basteln Problemlösungen und Wege gefunden werden, die den Kindern vorhandene Ängste nehmen.
Bei den Treffen kann auch auf Hilfestellung durch Spielzeug zurückgegriffen werden. Spielzeughersteller (z.B. Playmobil) bieten eine ausführliche Basis für den feuerwehrtechnischen Inhalt in Kinderfeuerwehren. Der Spielzeughersteller bietet ein breites Spektrum an Spielhäuser, Fahrzeugen, Personen und Geräten, die sehr realitätsnah sind. Hierdurch können spielerisch Tätigkeiten im Bereich Feuerwehrtechnik erklärt werden. Arbeits- bzw. Unterrichtsmappen mit Bastelanleitungen, Liedern, Geschichten, Rollenspielen und Versuchen werden von Verlagen (z.B. Verlag an der Ruhr – „Die Feuer-Werkstatt“) angeboten.
Die Kinderfeuerwehr-Treffen sollten in regelmäßigen Abständen nachmittags oder am frühen Abend stattfinden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass durch Erstellen eines Jahres- bzw. Halbjahresplanes die thematische Auswahl gewährleistet und personelle Betreuung ermöglicht wird. Die Dauer der Treffen, die gut vorzubereiten sind, sollte sich auf maximal 60 Minuten beschränken (Ausnahme: Ausflüge, Besichtigungen), da aufgrund des Alters der Kinder nur eine geringe maximale Konzentrationsdauer vorhanden ist. Eine Pause von 5 bis 10 Minuten wäre nach ca. 25 bis 30 Minuten sinnvoll, da Kinder oft eine Aufmerksamkeitslücke aufweisen sowie Durst oder Hunger signalisieren.
Die zu nutzenden Räumlichkeiten sind unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Erfordernisse rechtzeitig zu reservieren. Hierbei ist gerade bei Gruppen, die auf Vereinsbasis arbeiten, besonders zu beachten, dass sie die Abstimmung mit öffentlich-rechtlicher Seite bei kommunalen Räumlichkeiten vornehmen. Ein Betreuungsteam sollte sich aus Personen mit Fachkompetenz (erfahrene Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Feuerwehrvereins) und Personen mit pädagogischen Erfahrung (z.B. Erzieherinnen von Kindergärten, Eltern) zusammensetzen.
Das Mindest-Eintrittsalter der Kinder sollte auf 6 Jahre festgelegt werden. Eine Beitrittserklärung mit den persönlichen Daten des Kindes und Kontaktdaten der Eltern sollte von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Der spätere Übergang zur Jugendfeuerwehr soll nach der Vollendung des 10. Lebensjahres erfolgen und darf nicht zuvor vorgenommen werden. In der Jugendfeuerwehr sollten diese Kinder anfangs eine spezielle Betreuung
erhalten.
Die Kinderfeuerwehr sollte eine eigene Abteilung in der Feuerwehr bilden. Der Verantwortliche sollte einen Platz in den Entscheidungsgremien (Feuerwehrverein = Vereinsvorstand, öffentlich-rechtl. Feuerwehr = Feuerwehr-/Wehrführerausschuss) erhalten. Wenn dies aufgrund rechtlicher Gegebenheiten nicht zeitnah möglich ist, sollte diese Person zumindest eine beratende Stimme eingeräumt werden. Bei starker Zunahme der Kinderfeuerwehren ist die Notwendigkeit einer jeweiligen Vertretung auf allen Ebenen (Gemeinde/Stadt, Kreis, Land) zu prüfen.
Die möglichen finanziellen Bedürfnisse für die Kinderfeuerwehr sollten rechtzeitig bedacht und eine Lösung mit dem Träger abgesprochen werden. Hier darf keine Entscheidung zu Lasten der Jugendfeuerwehr bzw. der Brandschutzerziehung erfolgen. Die Unterhaltung bzw. Förderung der Kinderfeuerwehr ist eindeutig eine Förderung des Feuerwehrwesens und ist damit mit den Hauptzwecken der Feuerwehrvereine vereinbar. Außerdem könnten bei Vereinen die evtl. erhobenen Mitgliedsbeiträge der Kinder zweckgebunden verwendet werden. Eine eigene einheitliche Kleidung für die Kinderfeuerwehr wird nicht angestrebt. Allerdings kann mit T-Shirts o.ä. ein positives Gemeinschaftsgefühl geschaffen werden.
Vor der Gründung einer Kinderfeuerwehr sollten folgende vorbereitende Maßnahmen getroffen werden:
Aus Sicherheitsgründen und zur Absicherung des Betreuerstamms ist es sinnvoll, eine Art „Gesundheits-Check“ von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu erbitten. In dieser Checkliste sollten die Eltern neben evtl. Allergien oder besonderen Krankheiten auch den letzten Termin der Tetanus-Impfung und evtl. auch Impfung gegen FSME (durch Zeckenbisse übertragbar) eintragen. Somit könnte man einem evtl. Allergieschock durch Bienenstiche,
Lebensmittel, etc. entgegenwirken.
Eine hinterlassene Telefonnummer (am Besten auch Handynummern beider Elternteile) sollte als Kommunikationsmittel für die Zeit während der Übungsstunden Pflicht der Eltern sein. Es sollte Pflicht des Betreuungspersonals sein, diese ausführlichen Mitgliederunterlagen bei jedem Treffen dieser Gruppe mitzuführen. Im Notfall kann schnell und vor allem richtig vom Betreuungspersonal gehandelt werden. Bei jedem Treffen der Kinder sollte genau aufgelistet werden, welches Kind anwesend ist, damit später
kontrollierbar ist, ob auch alle Kinder tatsächlich noch da sind (z. B. bei Spaziergängen, Spielen auf Wiesen oder im Wald).
Wichtig ist es auch, kleine Regeln einzuführen. Diese erleichtern die Arbeit und den Umgang mit den Kindern und zeigen auch, dass es ohne Regeln nicht geht. Beispiel: Zu Beginn der Stunde treffen und auf Ruhe alle Kinder warten, bis man offiziell beginnt; Trillerpfeife pfeifen
bedeutet für die Kids, dass alle zurück zum Ausgangspunkt kommen müssen (Treffpunkt z.B. bei Spielen auf Wiesen oder Spielplätzen), etc.
Es sollte eine formelle Eintrittserklärung geschaffen werden mit den persönlichen Daten, Erreichbarkeiten sowie einem Passus (bei Kinderfeuerwehren mit öffentlich-rechtlichem Anstrich), in der die Eltern ihr Einverständnis für die beitragsfreie Aufnahme der Kinder in die jeweiligen Feuerwehrvereine und die Weitergabe der Daten erklären.
Anfragen oder Rückfragen unter: brandschutzerziehung (at) feuerwehrverband-wetzlar.de